Aus unserer Nachrichten-Redaktion für Autofahrer

Schon gewusst...?

…, dass es für neu zugelassene E-Autos seit Juli 2021 vorgeschrieben ist, künstliche Fahrgeräusche zu erzeugen? 
Das vorgeschriebene System nennt sich AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) und muss bei Geschwindigkeiten zwischen 0 und 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren aktiv sein.
Die Geräusche sollen erkennbar machen, ob das Fahrzeug gerade beschleunigt, abbremst oder mit gleichbleibender Geschwindigkeit fährt. Dadurch können sich Fahrradfahrer und Fußgänger besser orientieren und sich sicherer im Straßenverkehr bewegen.
Bildquelle: Pexels
 
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.

 

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